SOLARSTROMANLAGEN
Neue Gesetzesregelung seit Januar:
Solarförderung deutlich verbessert
Zügiges Handeln
wird mit höherer Förderung belohnt
Betreiber neuer
Solarstromanlagen (Photovoltaik) erhalten seit Januar 2004 mehr Geld
für selbst erzeugten Strom. Die Einspeisevergütung ist
gegenüber dem Vorjahr um 25 Prozent gestiegen. Anschaffungs- und Betriebskosten
könnten damit nach Ansicht der Solarwirtschaftsverbände
BSI und UVS erstmals vollständig
durch die Vergütung gedeckt werden.
Seit dem 01.01.2006
beträgt die gesetzliche Vergütung
für Solarstrom 0,510 Euro pro Kilowattstunde (KWh)
für Anlagen auf dem Dach bis zu einer Größe von
30 Kilowattpeak (KWp - Maßeinheit für die
Spitzenleistung einer Solaranlage), die bis Ende 2006 errichtet
werden.
Es ist sinnvoll, den gesamten Solarstrom zu verkaufen, unabhängig
vom eigenem Verbrauch. 1 Kilowattpeak
erzeugt etwa 800 Kilowattstunden elektrische Energie pro Jahr und wird
von daher mit jährlich etwa 408
Euro
vergütet.
Der wirtschaftliche Betrieb von Solarstromanlagen (Photovoltaik) wird
möglich durch die Anhebung der gesetzlich verankerten
Vergütungssätze für Anlagen auf und an Gebäuden.
Wer in diesem Jahr eine Solaranlage errichtet und ans öffentliche
Stromnetz anschließt erhält statt bislang 45,7 Cent
zukünftig je nach Anlagentyp bis zu 59,3 Cent je Kilowattstunde
Solarstrom.
Diese Vergütung bekommt man
für 20 Jahre garantiert, wobei das Jahr der Inbetriebnahme nicht
mitgerechnet wird. Der Bund der Energieverbraucher weist darauf
hin: Wer schon im Januar zum Beispiel ans Netz geht, der bekommt die
Vergütung praktisch für ganze 21 Jahre.
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