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SOLARSTROMANLAGEN

Neue Gesetzesregelung seit Januar: Solarförderung deutlich verbessert

Zügiges Handeln wird mit höherer Förderung belohnt

Betreiber neuer Solarstromanlagen (Photovoltaik) erhalten seit Januar 2004 mehr Geld für selbst  erzeugten Strom. Die Einspeisevergütung ist gegenüber dem Vorjahr um 25 Prozent  gestiegen. Anschaffungs- und Betriebskosten könnten damit nach Ansicht der  Solarwirtschaftsverbände BSI und UVS erstmals vollständig durch die Vergütung gedeckt werden.
 
Seit dem 01.01.2006 beträgt die gesetzliche Vergütung für Solarstrom 0,510 Euro pro  Kilowattstunde (KWh) für Anlagen auf dem Dach bis zu einer Größe von 30 Kilowattpeak (KWp - Maßeinheit für die Spitzenleistung einer Solaranlage), die bis Ende 2006 errichtet werden.                           

Es ist sinnvoll, den gesamten Solarstrom zu verkaufen, unabhängig vom eigenem Verbrauch. 1 Kilowattpeak erzeugt etwa 800 Kilowattstunden elektrische Energie pro Jahr und wird von daher
mit jährlich etwa 408 Euro vergütet.           

Der wirtschaftliche Betrieb von Solarstromanlagen (Photovoltaik) wird möglich durch die Anhebung der gesetzlich verankerten Vergütungssätze für Anlagen auf und an Gebäuden. Wer in diesem Jahr eine Solaranlage errichtet und ans öffentliche Stromnetz anschließt erhält statt bislang 45,7 Cent zukünftig je nach Anlagentyp bis zu 59,3 Cent je Kilowattstunde Solarstrom.
 
Diese Vergütung bekommt man für 20 Jahre garantiert, wobei das Jahr der Inbetriebnahme nicht mitgerechnet wird. Der Bund der Energieverbraucher weist darauf hin: Wer schon im Januar zum Beispiel ans Netz geht, der bekommt die Vergütung praktisch für ganze 21 Jahre.
 
Fragen Sie uns! Wir beraten Sie gerne: firma@koerner-koerner.de



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